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| Sehr geehrte(r) Bauwerber/in
Zu Ihrem Bauvorhaben teilen wir Ihnen mit, dass für die geplante bauliche Anlage Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation besteht. Zur Erstellung des Anschluss- und Entsorgungsvertrages sind einzureichen:
Bei eventuell notwendiger Bauwasserhaltung in öffentliches Gewässer oder eventuell vorhandenem Oberflächenwasserkanal, ist bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (Abteilung Umwelt) die wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken. Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung ist der Nachweis über den Abschluss des Kanalanschluss- und Entsorgungsvertrages, der Nachweis über die technisch und rechtlich einwandfreie Entsorgung der Niederschlagswässer und falls erforderlich die wasserrechtliche Genehmigung für die Bauwasserhaltung. Bei mehr als geringfügig vom häuslichen Abwasser abweichenden Abwässern ist mit dem Abwasserverband Grossache Nord ein Indirekteinleitervertrag abzuschließen. Bei Anschluss an die öffentliche Kanalisationsanlage sind die Auflagen nach dem Informationsblatt “Bestimmungen zum Kanalanschluss“ einzuhalten. Termine für die Abnahme des Hausanschlusses sind mindestens zwei Tage vorher mit der Gemeinde bzw. mit dem Abwasserverband Grossache Nord (Kanalbetriebsleitung Horst Bachler) abzustimmen. |
Stand: 2011 |