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Indirekteinleiterverordnung - IEV
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Sehr geehrte(r) Bauwerber/in

Zu Ihrem Bauvorhaben teilen wir Ihnen mit, dass für die geplante bauliche Anlage Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation besteht.
Nach § 8 des Tiroler Kanalisationsgesetzes 2000 haben Sie mit dem Betreiber der öffentlichen Kanalisation einen schriftlichen Vertrag über den Kanalanschluss der Anlage an die öffentliche Kanalisation und gemäß Indirekteinleiterverordnung IEV einen Entsorgungsvertrag abzuschließen.
Die Verpflichtung zum Abschluss des Vertrages über den Kanalanschluss entsteht mit der Einbringung des Bauansuchens.

Ansprechpartner im jeweiligen Gemeindeamt:
Marktgemeinde St. Johann:
Ing. Markus Schweinberger Tel. 05352/6900-241 oder 0676/88690240

Gemeinde Kirchdorf:
Ing. Thomas Schreder Tel. 05352/63111-14 oder
Ing. Thomas Obwaller 05352/6311116

Gemeinde Oberndorf:
Ing. Karl Hörl Tel. 05352/62910-16

Zur Erstellung des Anschluss- und Entsorgungsvertrages sind einzureichen:

  • Ausgefülltes Anbotsformular; (lt. Vorlage)
  • Detailliertes Abwasserprojekt von einem befugten Unternehmen;
  • Gutachten über die Sickerfähigkeit des Untergrundes des zu bebauenden Grundstückes von einem befugten Unternehmen;

Bei eventuell notwendiger Bauwasserhaltung in öffentliches Gewässer oder eventuell vorhandenem Oberflächenwasserkanal, ist bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (Abteilung Umwelt) die wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken.

Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung ist der Nachweis über den Abschluss des Kanalanschluss- und Entsorgungsvertrages, der Nachweis über die technisch und rechtlich einwandfreie Entsorgung der Niederschlagswässer und falls erforderlich die wasserrechtliche Genehmigung für die Bauwasserhaltung.

Bei mehr als geringfügig vom häuslichen Abwasser abweichenden Abwässern ist mit dem Abwasserverband Grossache Nord ein Indirekteinleitervertrag abzuschließen.

Bei Anschluss an die öffentliche Kanalisationsanlage sind die Auflagen nach dem Informationsblatt “Bestimmungen zum Kanalanschluss“ einzuhalten.

Termine für die Abnahme des Hausanschlusses sind mindestens zwei Tage vorher mit der Gemeinde bzw. mit dem Abwasserverband Grossache Nord (Kanalbetriebsleitung Horst Bachler) abzustimmen.
Hausanschlussabnahmen werden ausschließlich
während der Geschäftszeiten
(Mo-Do 8:00h - 12:00h, 14:00h - 16:00h
und Fr. 8:00h - 11:30h) durchgeführt.

 
   
        Stand: 2011