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Das Abwasser der Kläranlage wird an drei Probenahmestellen mittels automatischer Probenehmer aus dem Abwasserstrom entnommen. Einmal wird der Zulauf der Kläranlage beprobt. Als nächstes der Ablauf der Nachklärung um die Eliminationrate der mechanischen Reinigungsstufe sowie die Belastung der biologischen Stufe zu ermitteln. Als drittes wird natürlich der Ablauf der Kläranlage beprobt. Für den Kläranlagenablauf gibt es vorgeschriebene Grenzwerte, welche mittels Bescheid vom Amt der Tiroler Landesregierung vorgeschrieben wurden. Diese Grenzwerte sind: BSB5 = 20 mg/l, CSB = 75 mg/l Absetzbare Stoffe Ablauf = 0,3 ml/l. Zusätzlich kamen auf Grund von diversen Wasserrechtsgesetzesänderungen seit 1990 noch folgende Grenzwerte hinzu: Ammonium (NH4-N) = 5 mg/l, Phosphat = 1 mg/l;
Die Abwassermessungen im Labor der Kläranlage erfolgen täglich,
also an 7 Tagen in der Woche.
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Stand: 2010 |